Der Regierungsrat hat den Vergütungszins neu festgelegt. Die Steuerämter reduzieren Zins ab nächstem Jahr von 1,5 auf 0,5 Prozent, nachdem auch die Verzinsung der Sparguthaben durch die Banken entsprechend gesunken ist. Diesen Zins schreiben die Steuerämter den Steuerpflichtigen gut, wenn sie ihre Steuern bereits vor der Fälligkeit bezahlen oder auf Grund der provisorischen Rechnung zu viel einbezahlt haben. Der ab 1. Januar 2016 gültige neue Ansatz von 0,5 Prozent liegt