Der Bundesrat vertagt die Reform der Verrechnungssteuer. Die ConSinius Treuhand AG unterstützt Sie professionell und zeitnah bei Fragen zur Verrechnungssteuer VST, sei es bei der Deklaration der Formular R 25, Form. 103 / 110 aber natürlich auch bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Optimierung der Gewinnausschüttung und Dividenden im allgemeinen. Angesichts des negativen Vernehmlassungsergebnisses verzichtet der Bundesrat derzeit darauf, dem Parlament eine umfassende Reform der Verrechnungssteuer vorzuschlagen. Hingegen soll