Revision Jahresrechnung
Zum Schutz der Aktionäre und Gläubiger schreibt das Gesetz die Revisionsstelle als zwingendes Kontrollorgan vor bei der Revision Jahresrechnung. Als registrierte Revisionsexpertin nach Revisionsaufsichtsgesetz erfüllen wir die Anforderungen des Bundes, alle Arten der Revision durchzuführen.
Persönlich verstehen wir unser Mandat als Instrument der Unternehmensführung. Bei allen Prüfungen planen wir gemeinsam das Vorgehen, führen die Arbeiten risikoorientiert durch und besprechen die Ergebnisse der Prüfung.
Freiwillige Prüfung (Review)
Auch wenn Firmen mit weniger als 10 Mitarbeitern von der Revision befreit werden können, ist der Review eine gute Möglichkeit, bestimmte Bereiche des Rechnungswesens einer speziellen Kontrolle zu unterziehen. Häufig ist die Aussage des Reviews sogar besser auf die individuellen Bedürfnisse des Unternehmens abgestimmt als bei einer Revision.
Eingeschränkte Revision
Gesellschaften mit mehr als 10 Mitarbeitern sind revisionspflichtig. Bie diesen Firmen wird die eingeschränkte Revision durchgeführt, was bei der grossen Mehrheit der KMU’s der Fall ist.
Ordentliche Revision
Die ordentliche Revsion muss durchgeführt werden, wenn zwei der drei folgenden Schwellenwerte übertroffen werden: Bilanzsumme CHF 20 Mio., Umsatz CHF 40 Mio., 250 Vollzeitstellen.