Information zum Corona-Virus
Sehr geehrte Damen und Herren
Gemäss neuestem Entscheid des Bundesrates von heute 16.03.2020 um 17:00 Uhr werden sämtliche Geschäfte geschlossen, welche nicht direkt mit der Grundversorgung oder der medizinischen Versorgung zu tun haben. Hier unsere Information zum Corona-Virus der Consinius Treuhand AG.
- Aus diesem Grund können wir in unseren Büros auch keine Kunden mehr empfangen.
- Sie können uns Ihre Steuererklärung jedoch problemlos in unseren Briefkasten legen, welcher an der Aussenseite der Liegenschaft Hasenbergstrasse 7 in Dietikon bereitsteht. Bitte benützen Sie diese Möglichkeit.
- Für wichtige Fragen steht Ihnen Richard Fischer unter der Direktwahl 044 552 93 92 gerne persönlich zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Annahme und Verarbeitung von Steuererklärungen und Buchhaltungen
Der Corona-Virus ist heute omnipräsent. Dies wirkt sich auch auf unsere Treuhandfirma aus. Nachfolgend erläutern wir Ihnen, wie wir bei der Annahme und der Verarbeitung von Steuererklärungen und Buchhaltungen vorgehen. Dabei berücksichtigen wir, dass das Virus auf Papier bis 24 Stunden aktiv sein kann, anschliessend ist die Bearbeitung unproblematisch:
- Aktuell haben wir keine direkten Kontakt zu unseren Kunden, um Sie und uns zu schützen.
- Unser Betrieb ist jedoch vollumfänglich im Betrieb und wir verarbeiten Ihre Steuererklärung oder Buchhaltung unverändert weiter.
- Der gesamte Eingangsbereich, Besprechungstische und Briefkästen wird regelmässig desinfiziert.
- Wir halten genügend Abstand zu unseren Kunden.
- Wir geben uns nicht die Hand zur Begrüssung.
- Den Aufenthalt bei der Übergabe von Dokumenten begrenzen wir auf 15 Minuten.
- Unsere Mitarbeitenden halten die Hygieneempfehlungen bei der Bearbeitung der Dokumente vollständig ein.
- Die fertiggestellte Steuererklärung senden wir Ihnen per Post zurück. Ihre Steuererklärung ist somit mehr als 24 Stunden unterwegs und kann keine aktiven Viren mehr enthalten.
Informationen für unsere Treuhand- und Revisionskunden
Die Corona-Krise macht nicht Halt vor den Unternehmungen und auch nicht vor Ihnen als Unternehmer mit Verantwortung für Ihre Kunden und Mitarbeiter. Nachfolgend gehen wir deshalb auf zwei wichtige Punkte ein, die arbeitsrechtlichen Fragen einerseits und die Problematik von Auftrags- und Arbeitsausfällen andererseits.
Arbeitsrechtliche Fragen
Nachfolgend direkt ein Auszug aus den Empfehlungen:
- Persönliche Hygienemassnahmen, wie regelmässiges Händewaschen, sollen für alle möglich sein. Am Arbeitsplatz sollte es entsprechende Einrichtungen geben.
- Falls im Betrieb möglich, sollen Mitarbeitende gegenseitig Abstand halten können, beispielsweise durch räumliche Anpassungen, Telearbeit/Home Office, Office-Splitting (ein Teil der Mitarbeitenden arbeitet im Büro, einer an einem anderen Ort, zum Beispiel im Home Office) etc.
- Besonders gefährdete Angestellte, die am Arbeitsplatz einem erhöhten Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind, sollten im Betrieb Abstand halten können. Ist dies oder eine andere zeitlich begrenzte Beschäftigung nicht möglich, sollen Arbeitgebende für diese Personen das Fernbleiben vom Arbeitsplatz in Betracht ziehen.
- Beim Arztzeugnis sollen die Arbeitgebenden kulant sein und es frühestens ab dem fünften Tag einfordern. So werden Gesundheitseinrichtungen nicht zusätzlich belastet.
- Arbeitgebende müssen ihre Mitarbeitenden über persönliche und arbeitsplatzbezogene Schutzmassnahmen informieren. Sie müssen diese jeweils den aktuellen BAG-Empfehlungen anpassen.
- Arbeitgebende sollen ihre Mitarbeitenden darauf hinweisen, möglichst nicht zu Stosszeiten im ÖV zu reisen.
- Arbeitgebende sollen die Arbeitszeiten ihrer Angestellten so flexibel wie möglich gestalten, damit sie Stosszeiten vermeiden können.
Auftrags- und Arbeitsausfälle
Auch zu den Problemen mit Auftrags- oder Arbeitsausfällen hat der Bundesrat Stellung bezogen und möchte auch KMU’s unterstützen. Bitte zeigen Sie hier keine falsche Bescheidenheit, sondern nehmen Sie die vorgesehenen Angebote für Kurzarbeit etc. in Anspruch!
Hier der Link des Amtes für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich
Hier der Link des Amtes für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Aargau
Beachten Sie dabei folgende wesentliche Punkte:
- Die Voranmeldung für Kurzarbeit muss drei Tage vor Beginn der geplanten Kurzarbeit eingereicht werden
- Wesentliche Punkte bei der Anmeldung sind:
- Tätigkeitsgebiet der Firma
- Monatliche Umsätze / Honorarsummen der letzen 2 Jahre
- Begründung der Kurzarbeit (Zusammenhang der Ausfälle mit Corona)
- Wurden Termine verschoben und wenn ja warum, Art und Umfang
- Die Voranmeldung Kanton Zürich senden ans:
Amt für Wirtschaft und Arbeit, Kurzarbeit, 8090 Zürich
oder per Mail an: alvhotline@vd.zh.ch - Die Voranmeldung Kanton Aargau senden an:
Amt für Wirtschaft und Arbeit, Kurzarbeit, 5001 Aarau
oder per Mail an: kurzarbeit@ag.ch
Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf bei weiteren Fragen, wir unterstützen Sie gerne.