News Corona-Virus – Wir haben wieder offen

Corona-Virus – Wir haben wieder offen

Publiziert am: 11 Mai 2020 Blog-Kategorie: News , Rechnungslegung , Steuern , Treuhand , Wirtschaftsprüfung

Sehr geehrte Damen und Herren

Gemäss Entscheid des Bundesrates vom 29.04.2020 erfolgen ab 11. Mai 2020 weitere Lockerungen, nachdem die Ansteckungen deutlich zurückgegangen sind. Läden, Restaurants, Märkte und auch Schulen können wieder geöffnet werden. Deshalb werden auch wir wieder Termine zur Übernahme von Steuererklärungen oder Besprechungen von Buchhaltungen etc. wahrnehmen und ab sofort wieder Kunden empfangen.

  • Ab sofort empfangen wir in unseren Büros wieder Kunden unter Einhaltung der Empfehlungen des BAG.
  • Wir halten die Distanzregeln ein und geben uns nicht die Hand.
  • Bei Besprechungen sind wir gegenseitig geschützt durch die Sichtscheibe am Empfang und im Sitzungszimmer.
  • Wir haben genügend Desinfektionsmittel und Schutzmasken, welche wir Ihnen auf Wunsch für die Besprechung abgeben.
  • Der gesamte Eingangsbereich, Besprechungstische und Briefkästen werden nach wie vor regelmässig desinfiziert.
  • Wenn Sie dies wünschen dürfen Sie aber auch weiterhin Ihre Steuererklärung unseren Briefkasten legen, welcher an der Aussenseite der Liegenschaft Hasenbergstrasse 7 in Dietikon bereitsteht.
  • Bis auf weiteres werden Steuererklärungen an Sie per Post zurückgesendet. Ihre Steuererklärung ist somit mehr als 24 Stunden unterwegs und kann keine aktiven Viren mehr enthalten.
  • Für wichtige Fragen steht Ihnen Richard Fischer unter der Direktwahl 044 552 92 gerne persönlich zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme!

Aktualisierung der Informationen für unsere Treuhand-Kunden

Wir hoffen, dass Sie die vergangenen Wochen soweit gut überstanden haben und stehen Ihnen auch weiterhin gerne zur Verfügung bei allen Fragen zur Anmeldung und Abrechnung der Kurzarbeit.

Voranmeldung für die Kurzarbeit bei den Arbeitsämtern der Kantone Zürich und Aargau:

Das Arbeitsamt des jeweiligen Kantons sendet Ihnen eine Verfügung, welche Sie uns bitte zur Kenntnis als Kopie weiterleiten oder per Mail senden wollen. Bitte beachten Sie, dass 10 Tage vor Ende der zugesprochenen Frist ein neues Gesuch für Kurzarbeit beantragt werden muss, sofern dann weiterhin Kurzarbeit notwendig ist.

Selbständige melden sich bei der AHV Ausgleichskasse ihres jeweiligen Kantons an, welche pauschale Abrechnungen pro Monat vornimmt.

Die Abrechnung der Kurzarbeit für die einzelnen Monate Mitarbeiter inkl. Inhaber von GmbH und AG geschieht wie folgt:

  • Erstellen von Stundenlisten pro Mitarbeiter und Monat, z.B. mit Hilfe unseres Excel-Formulars
  • Erfassen des Supportformulars für die Firma und deren Angestellten (ohne Selbständige) und Eintrag der Stunden pro Monat und Mitarbeiter
  • Übertrag der Daten des Supportformulars in die KAE-Abrechnung an die jeweilige Arbeitslosenkasse:
    Zürich
    Aargau

Supportformular: Bitte melden Sie sich bei uns für die Zusendung des Supportformulars, welches wir gerne für Sie vorbereiten, da wir es aus Sicherheitsgründen (Makros) nicht auf der Homepage aufschalten.

Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf bei weiteren Fragen, wir unterstützen Sie gerne.